Restaurant, Hotel, Krankenhaus, Schule, Werkstatt oder Tankstelle: Betreiber einer Abscheideranlage für Leichtflüssigkeiten – ob Ölabscheider oder Fettabscheider – sind gesetzlich dazu verpflichtet, die eigene Abscheideranlage vor Inbetriebnahme und wiederkehrend in regelmäßigen Intervallen prüfen zu lassen. Diese Generalinspektion samt Dichtheitsprüfungen können wir für Sie durchführen – schnell, kostengünstig und zuverlässig.
Nach DIN EN 858-1, DIN 1999-1009 und DIN 4040-100 muss die Generalinspektion
mit Dichtheitsprüfung aller Anlagenkomponenten spätestens alle 5 Jahre durch zertifizierte Sachverständige erfolgen. Dies umfasst auch die Inspektion von Zulaufleitungen Einläufen und Schlammfängen.
Sollte sich Ihre Abscheideranlage in einer Wasserschutzzone befinden, muss die Generalinspektion alle 2,5 Jahre durchgeführt werden.
Nach DIN EN 858-1, DIN 1999-1009 und DIN 4040-100 muss die Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung aller Anlagenkomponenten spätestens alle 5 Jahre durch zertifizierte Sachverständige erfolgen. Dies umfasst auch die Inspektion von Zulaufleitungen Einläufen und Schlammfängen.
Sollte sich Ihre Abscheideranlage in einer Wasserschutzzone befinden, muss die Generalinspektion alle 2,5 Jahre durchgeführt werden.
Wir sind zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb und organisieren die Generalinspektion
und die Dichtheitsprüfung für Abscheideranlagen von Ölabscheidern und Fettabscheidern.
Dies umfasst unter anderem:
Wir sind zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb und organisieren die Generalinspektion und die Dichtheitsprüfung für Abscheideranlagen von Ölabscheidern und Fettabscheidern.
Dies umfasst unter anderem:
Wir kümmern uns um die Inspektion und Prüfung Ihrer Abscheideranlagen – nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt mit uns auf.